Gewerbemotto

Ich setze auf Vertrauen meiner Kunden.Pünktlich,Sauber,Zuverlässig.

DER/DIE SELBSTÄNDIGE/R HAUSBETREUER/IN

Was darf nach der Gewerbeordnung an Tätigkeiten verrichtet werden?

Tätigkeiten, die aufgrund des Gewerbescheins vom Hausbetreuungsunternehmen durchgeführt werden dürfen:


. Reinigungstätigkeiten in privaten Wohnhäusern (z.B. Stiegenhäuser, Gänge, Keller Waschküchen, Trockenräumen, Lifte,...), soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt (keine Grundreinigung!) . Reinigung von Fenster in privaten Wohnhäusern vom Boden aus oder mit Steighilfen, soweit keine Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes erforderlich sind. . Reinigung von Wohnungen (inkl. Kellerabteilen) nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reinigern und Geräten . Weitere Hausbetreuungsdienstleistungen, sofern ein Gesamtvertrag mit dem Eigentümer / der Eigentümer bzw. dem Hausverwalter /der Hausverwalterin abgeschlossen wurde, nämlich: . einfache Haustechniktätigkeiten und Kontrolle, wie Ein- und Ausschalten von Heizungen, Austausch von Glühbirnen, Funktionskontrolle von technischen Anlagen und Garagentoren, Sichtkontrolle von Gehwegen und Ähnliches . Aufzugsbetreuung (es ist eine gesonderte Ausbildung zum Aufzugswart notwendig) . organisatorische Tätigkeiten wie z.B. Waschmaschinenbetreuung für die Wohngemeinschaft . einfache gärtnerische Tätigkeiten - ausschließlich Rasenmähen, Laubrechnen, Gießen, Unkraut jäten . Verkehrflächenreinigung, wie Reinigung (insbesondere Kehren) von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen . Schneeräumung

Tätigkeiten, die als Nebenrechte gemäß dem § 32 der Gewerbeordnung, auch verrichtet werden dürfen:


Reinigung des Stiegenhauses von Häusern und Betreuung der gesamten Anlage (siehe oben), in den sowohl Wohnungen als auch Büros bestehen, sofern der Büroanteil merklich geringer (ca. 15 %) als der Wohnungsanteil ist. . Reinigung von Privatwohnungen, auch Einfamilienhäuser, die vom Eigentümer / der Eigentümerin bzw dem Mieter /der Mieterin gemischt verwenden werden - Wohnung und Büro, z.B. Steuerberater/ in, EDV-Berater/in, usw. . Hecken-Formschnitt, Bodendecker schneiden (An bereits formierten Hecken darf nur der jährliche Zuwachs entfernt werden.) . 30 % des Jahresumsatzes an Tätigkeiten, die freie Gewerbe sind, wie Schneeräumung, Entrümpelung, Kleintransporte ohne gemeinsamen Auftrag (für Infos dazu wenden Sie sich bitte an georg.lintner@wkw.at) . 15 % auftragsbezogene Tätigkeiten, die reguliert sind (für Infos dazu wenden Sie sich bitte an georg.lintner@wkw.at)

Tätigkeiten, die nicht durchgeführt werden dürfen (beispielhafte Aufzählung): 



Büroreinigung - Unterhaltsreinigung, Glas- und Fensterreinigung, insbesondere Auslagenscheiben und Geschäftsportale . Baureinigung . Grundreinigung von Bodenbelägen . Reinigung von Krankenhäusern und Pflegeheimen . Reinigen von Gastronomiebetrieben (Lokalen) . Reinigung von Kanzleien, Arztpraxen, ... . Reinigung von Einkaufszentren . Reinigen von Kinos und andere Freizeiteinrichtungen . Reinigen von Schulen und Kindergärten . Reinigen von Schwimmbädern und Saunen . Reinigen von Fitnessstudios . Autoreinigung und Reinigung von öffentlichen Verkehrsmittel . Fassadenreinigung . Denkmalreinigung . Sonder-, Gewerbe- und Industriereinigungen . Baumschnitt, Strauchschnitt, Vertikutieren - Gärtner vorbehalten . Schneeräumung, sofern diese allein für ein Objekt angeboten und durchgeführt wird - eigenes freies Gewerbe "Verkehrsflächenreinigung und Schneeräumung

© 2020 Hausbetreuung Haas. Burggraben 10/3, 4780 Schärding
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